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Genealogy: Bohemia, Sudetenland: Theresianischer Kataster
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Der Theresianische und Josephinische Kataster

Historische Entwicklung des Theresianischen Katasters

Als Grundlage der Besteuerung trat der Theresianische Kataster 1748 in Kraft. Für die meisten Regionen Böhmens beruht dieser tatsächlich auf den Erhebungen der Jahre um 1722.
Insgesamt war die Erstellung des Theresianischen Katasters aber ein sehr mühsamer und langwieriger Prozeß. Da man mit den Katastern des 17. Jahrhunderts nicht mehr zufrieden war, gab es schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts Pläne einen neuen Kataster zu erheben. Das erste Ergebnis dieser Bemühungen war die sog. Rustikalfassion der Jahre 1711-1713. In späterer Zeit wurde diese auch zum Theresianischen Kataster gezählt, da es sich dabei um eine erste Vorstufe des Theresianischen Kataster gehandelt hat. Heute liegt dieses Material unter der Bezeichnung "Theresianischer Kataster-Rustikalfassion" im Prager Staatsarchiv.
Da man aber auch mit dieser Erhebung unzufrieden war, wurde für viele Gebiete ein neuerlicher Kataster erstellt, die sog. Okularvisitation der Jahre 1719-1729 (häufig um 1722). Für viele Regionen Böhmens ist diese tatsächlich weit detaillierter ausgefallen als die Zählung 1711/13. Sie wurde daher 1747 zumeist als Grundlage verwendet.
Eine Trennung zwischen Rustikal- und Dominikalland gab es schon immer. Im Zuge der Erhebung des Theresianischen Katasters wurde lediglich für Einzelfälle die Rechtmäßigkeit der Zuordnung bestimmter strittiger Grundflächen zu Herren- oder Untertannenland überprüft. Zunächst unterlag nur das Rustikalland der Steuerpflicht. Daher wurde in den genannten Erhebungen zw. 1711-1729 auch nur dieses verzeichnet. Dominikalkataster kamen erst später hinzu (ich denke, vor allem in den 1740er Jahren).

D.h. man fasst heute sehr viele verschiedene Erhebungen aus einer Zeitperiode von 1711 bis 1757 (die letzte Endfassung) unter der Bezeichnung "Theresianischer Kataster" zusammen. Nach Maria Theresia wurde das ganze benannt, weil es in ihrer Regierungszeit abgeschlossen wurde.

An Literatur wäre in erster Linie tschechische Literatur zu nennen, z.b. Josef Pekar: Ceske Katastry, Prag 1932.
Man kann aber in vielen Studien nähere Erläuterungen zur Entstehung des Theresianischen Kataster finden.
Als Beispiel liesse sich etwa die Dorfstudie von Rudolf Wlaschek: "Rettendorf. Geschichte eines Dorfes am Königreichwald in Nordostböhmen". München (Verlag R. Lerche) 1979, anführen. Seite 84 und folgende beschreibt er ebenfalls die Entstehungsgeschichte des Theresianischen Katasters und nennt die zahlreichen verschiedenen Verzeichnisse aus dem Bestand des Theresianischen Katasters, die es für diese Region gibt.

Mitgeteilt von Herrn Mag. Hermann Zeitlhofer, Mitarbeiter der Volkswagen-Stiftung "Soziale Strukturen in Böhmen in der frühen Neuzeit", in der auch die historische Bedeutung des Theresianischen Katasters behandelt wird.

Auch im Buch Heimat in Böhmen, Semeschitz - Kreis Bischofteinitz, von Dr.phil. Karl Stich, wird auf Seite 66 ff. der Theresianische Kataster 1748 behandelt: "36 großformatige Bände (im Ausmaß von 45x60 cm und in Leder gebunden) umfassen das "böhm. Steuer-Rectificationswerk", die große Steuerreform Böhmens, zu deren Vorbereitung und Durchführung man fast 40 Jahre benötigte" ...

Das Theresianische Kataster befindet sich im Staatlichen Zantralarchiv in Prag.


Der Josephinische Kataster von 1787

Bevor Kaiser Joseph II seinen Plan einer gleichmäßigen Besteuerung des Herren- und Bauerngrundes verwirklichen konnte, mußte dieser erst einmal genau vermessen und aufgenommen werden. Denn es war offenkundig, daß bei der Erstellung des Theresianischen Katasters viel Land verschwiegen wurde.
Der kaiserliche Erlaß zur erneuten Vermessung des Bodens erging am 20. April 1785. Unterschlagener Grund sollte diesmal enteignet werden.
Als Grundlage des neuen Katasters waren in den einzelnen Katastralgemeinden, die ohne Rücksicht auf herrschaftliche Grenzen und Gegebenheiten als verwaltungsmäßige und steuerliche Einheiten gebildet wurden, Fassions-(Erhebungs-)Bücher anzulegen. In diesen sollte jedweder dominikale und rustikale Grundbesitz gemeinsam erfaßt und dann einheitlich zur Steuer herangezogen werden.
Das Vermessen und Aufzeichnen der Grundstücke, einschließlich ihrer Erträgnisse, sowie die darauf fußende Erstellung des Katasters dauerte von 1785 bis 1789. Die Fassionbücher sind fast für alle Orte in zweifacher Ausfertigung erhalten.
Außer dem Grundbesitz und dessen Ertrag erfaßte man zur Entlastung der Untertanen auch deren Urbarialleistungen, nämlich Robot, Getreidezehent und Lebensmittellieferungen, die bei der Besteuerung mit einem bestimmten geldlichen Gegenwert berücksichtigt werden sollten.
Ob der Untertan seine Schuldigkeit gegenüber der Herrschaft wie bisher durch Naturalleistungen oder aber durch eine entsprechende Geldsumme abzustatten habe, sollte vorerst noch im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden. Ab 30. Oktober 1790 jedenfalls sollte die Robot auch gegen den Willen des Grundherren mit Geld reuliert (abgelöst) werden können.
Das neue Steuer- und Urbarialpatent (letzteres betraf die Vereinbarungen zwischen Grundherren und Untertanen) wurde am 10. Februar 1789 erlassen und sollte am 1. November 1789 in Kraft treten, doch wurde dies durch die Auflehnung des Adels und den Tod des Kaisers verhindert.
Am 1. April 1791 wurde unter Josephs Bruder Leopold II. die Gültigkeit des Theresianischen Katasters erneuert, wenn auch mit dem Zusatz, daß nunmehr der durch Josephinische Landvermessung größere Grundbesitz als Besteuerungsgrundlage dienen solle.
Nur 15 Monate später, am 30. Juni 1792 verfügte dessen Nachfolger Franz II. die Berechnung der Steuer nach dem Bruttoeinkommen, wie es auch schon Joseph II. vorgesehen hatte. Diese Grundsteuerregelung galt nun 30 Jahre.
Den Plan der Robotablösung allerdings mußte die Regierung wegen des fast einmütigen Widerstandes der Grundherren aufgeben. Die Robotpflicht bestand somit weiter.

Quelle: Heimat in Böhmen, Semeschitz - Kreis Bischofteinitz, Seite 127 ff., von Dr. Karl Stich,.


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